Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Dogworkz Hundezentrum
1 Abschluss des Vertrages (Anmeldung)
Mit Anmeldung des Dienstleistungsvertrages über die Ausbildung eines Hundes durch den Hundeführer kommt der Vertrag verbindlich zustande. Bei Einzelterminen/Erstgesprächen kommt der Vertrag durch das ausfüllen des Fragebogens und/oder die Vereinbarung zu einer Trainingseinheit telefonisch oder schriftlich zu Stande. Wird eine Mehrfach Karte Einzeltraining gekauft, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung nicht in Anspruch genommener Trainingseinheiten.
2 Bezahlung
Mit der Anmeldung, d.h. mit dem verbindlichen Abschluss des Vertrages gemäß § 1 ist die Zahlung der Teilnahmegebühr fällig. Die Zahlung hat sofort und ohne Abzug, nach Rechnungserhalt auf das angegebene Konto oder bar zu erfolgen.
3 Vorzeitiger Abbruch des Kurses durch Hundeführer
Bei vorzeitig vollständigem oder teilweisem Abbruch der Teilnahme an dem vereinbarten Kurs durch den Hundeführer wird die Teilnahmegebühr nicht erstattet.
4 Teilnahmeausschluss
Läufige Hündinnen sind – außer beim Einzeltraining und nach Absprache mit der Ausbilderin – von der Teilnahme in gemischten Hundegruppen ausgeschlossen. Individuelle andere Absprachen sind im Einzelfall möglich.
5 Kündigung, Ausfall von Trainingseinheiten
Die dogworkz GmbH kann den Vertrag jederzeit kündigen: Ohne Einhaltung einer Frist (fristlos), wenn der Hundeführer die Veranstaltung stört oder sich den Anweisungen der Trainer widersetzt. Ebenso, wenn die gebotene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Im Übrigen kann der Vertrag von der dogworkz GmbH mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. In allen genannten Fällen erfolgt die vollständige oder im Falle schon in Anspruch genommener Trainingseinheiten teilweise Erstattung der Teilnahmegebühr.
Der AG / Hundeführer kann den Vertrag nur aus wichtigem Grund gemäß § 626 Abs. 1 BGB kündigen.
Bei Krankheit oder Abwesenheit des Hundetrainers, ist die Stunde im Anschluss an den Kurs zu einem vorgegebenen Ersatztermin nachzuholen. Eine Auszahlung der verlorenen Stunde ist nicht möglich. Dies gilt nicht für Kurse im Monatsabo, bei denen bereits eine Zahl von 3 Ausfällen pro Quartal für Urlaub, Krankheit , Fortbildung etc. einkalkuliert ist. Wird die Anzahl der Ausfalltermine der Abo-Kurse überschritten, wird ein Ersatztermin angeboten. Auch für diesen Termin gelten die oben genannten Punkte. Die Schließzeiten der Hundeschule werden unter Termine auf der Webseite rechtzeitig veröffentlicht.
Sollte auf Grund höherer Gewalt kein Training vor Ort möglich sein, kann das Trainingsangebot online angeboten werden. Oder zu einem späteren von der Hundeschule festgelegten Zeitpunkt an einem festgelegten Termin nachgeholt werden. Die Gebühren für das Abo sind auch in diesem Fall weiterhin fällig, da eine Leistung weiterhin gewährleistet ist.
Monatsabos laufen ab Vertragsabschluss über eine Dauer von 3 Monaten. Danach sind sie monatlich kündbar. Monatsabos können bis zum 10. des laufenden Monats gekündigt werden, sonst laufen sie im nächsten Monat weiter.
Jahresabos sind bis 4 Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit von 12 Monaten kündbar, sonst verlängert sich das Abo um weitere 12 Monate
6 Absage von Einzelstunden
Das Honorar für eine Einzelstunde muss mindestens am Tag des Termins nach Rechnungserhalt auf das Konto der dogworkz GmbH (DE88 1005 0000 0191 1845 00, Berliner Sparkasse) überwiesen werden.
Kann ein vereinbarter Einzeltrainingstermin nicht wahrgenommen werden, ist das Hundezentrum mindestens 48 Stunden vorher darüber zu informieren. Geschieht dies nicht, ist die vollständige vereinbarte Vergütung von ihm zu entrichten. Bei Paketen wird die Stunde ebenfalls berechnet.§ 326 Abs. 2 Satz 2 BGB gilt unbeschadet.
7 Absage von Trainingseinheiten eines festen Kurses / Gruppentrainingseinheiten
Kann eine Trainingseinheit, welche im Rahmen eines gebuchten Kurses mit festen Terminen stattfindet und/ oder in einer Trainingsgruppe zu absolvieren ist, nicht wahrgenommen werden verfällt diese ersatzlos.
Eine Unterrichtsstunde dauert 45-60 Minuten. Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung. Der Unterricht erfolgt grundsätzlich zunächst am vereinbarten Ort.
Absage /Rücktritt bei Seminaren, Vorträgen und Sonderveranstaltungen
Der/die Teilnehmer/in kann ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Dies hat schriftlich per Post oder per e-mail an office@dogworkz.de erfolgen. Der Eingang beim Veranstalter ist maßgeblich für den Termin des Rücktritts.
Die Stornogebühren betragen:
bis 6 Wochen vor dem Seminar: 10% der gesamten Seminargebühr
bis 2 Wochen vor dem Seminar: 50% der gesamten Seminargebühr
weniger als 2 Wochen vor dem ersten Seminar oder innerhalb der Fortbildung: 100% der gesamten Seminargebühr
bei Rücktritt vor dem Seminar kann der Teilnehmer einen Ersatzteilnehmer stellen
8 Haftung der dogworkz GmbH und des Hundeführers
Die dogworkz GmbH haftet nur für Schäden, die von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden, es sei denn, es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Das Hundezentrum haftet nicht für Personen-, Sach-, oder Vermögensschäden, die durch Anwendung der gezeigten Übungen entstehen sowie für Schäden, die durch teilnehmende Hunde entstehen. Jegliche Begleitpersonen sind durch den Hundeführer von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme oder der Besuch der Trainings- und Beratungsstunden erfolgt auf eigenes Risiko. Das Hundezentrum haftet nicht für Schäden, die von Dritten und deren Hunden herbeigeführt werden. Der Hundeführer haftet für die von ihm und von seinem Hund verursachten Schäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen allein auch gegenüber Dritten und stellt die Ausbilderin von jeglichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem jeweils gebuchten Kurs frei.
9 Mitwirkungspflicht
Der Hundeführer ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Beanstandungen haben unverzüglich gegenüber der dogworkz GmbH zu erfolgen, andernfalls sind jedwede Ansprüche ausgeschlossen. Es wird die aktive Mitwirkung und Durchführung an den Trainingseinheiten erwartet. Ebenso ist es Voraussetzung, dass sich der Hundeführer an die Anweisungen der Trainer hält.
10 Fragebogen zum Hund
Der Hundeführer verpflichtet sich, die Fragen im Ausbildungsfragebogen wahrheitsgemäß zu beantworten.
11 Bild- und Videoaufzeichnungen
Der AG/ Hundeführer erklärt sich damit einverstanden, dass von ihm und seinem Hund während eines Kurses, Einzeltrainings aufgenommenes Bild- und/oder Videomaterial auf der Internetseite „www.dogworkz.de “, der Twitterseite, der Facebookseite , auf dem YouTube Kanal von Dogworkz sowie bei Werbekampagnen, Vorträgen und Seminaren der Ausbilderin zu Ausbildungszwecken verwendet werden darf. Abweichende Absprachen sind möglich.
12 Gewaltfreies Training
Bei dem Training wird auf Hilfsmittel und Maßnahmen verzichtet, die dem Hund Schmerzen oder Leiden zufügen. Das Hundezentrum behält sich das Recht vor, Teilnehmer die gegen diese Anweisungen verstoßen, ohne Erstattung der Kursgebühren von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Die Teilnehmer arbeiten im Training nach den Grundsätzen von “trainieren statt dominieren” .
13 Erfolgsgarantie
Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Erfolg stark vom Hundehalter und jedem Hund individuell abhängig ist.
14 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
15 Höhere Gewalt
Fälle höherer Gewalt, einschließlich behördlicher Maßnahmen, Streiks, Betriebsstörungen, Ausfall bzw. Verspätung von Verkehrsmitteln, Krankheit und alle sonstigen auftretenden, von den Parteien nicht zu vertretende Umstände, die die Hundeschule ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen hindern, ermöglichen, dass das Training auch als Alternativangebot stattfinden kann. Konkret kann als Ersatz Online Unterricht vorübergehend als Alternative zum Präsenzunterricht stattfinden. Die Parteien werden sich im gegenseitigen Einverständnis bemühen, die gebuchten Dienstleistungen im Alternativprogramm fortzuführen oder in besonderen Fällen nach Zustimmung der Hundeschule zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen.
16 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Oranienburg.