Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Dogworkz GmbH
§ 1 Anbieter, Geltungsbereich und Begriffe
- Vertragspartner des Kunden ist:**Dogworkz GmbH** Im Fuchsbau 15 16547 Birkenwerder E-Mail: [office@dogworkz.de](mailto:office@dogworkz.de) Weitere gesetzlich erforderliche Unternehmensangaben, insbesondere Register- und Vertretungsangaben, ergeben sich aus dem jeweils aktuellen Impressum.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der Dogworkz GmbH – nachfolgend „Dogworkz“ – und ihren Kunden über:
- Gruppenkurse und feste Trainingsgruppen,
- Einzeltraining und Einzeltermine,
- Mehrfachkarten und Trainingspakete,
- Monats- und Jahresabonnements,
- Seminare, Vorträge und Sonderveranstaltungen,
- Hundetrainerausbildungen und Coaching-Pakete,
- Maulkorbberatung, Maulkorbanpassungen und damit verbundene Dienstleistungen.
- „Kunde“ ist die jeweils im Vertrag bezeichnete Person. Soweit der Kunde den Hund nicht selbst führt, gilt er im Rahmen dieser AGB zusätzlich als „Hundeführer“, wenn er am Training teilnimmt oder eine andere Person mit der Teilnahme beauftragt.
- Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
- Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen im individuellen Vertrag, in der Buchungsbestätigung oder in der konkreten Leistungsbeschreibung haben Vorrang vor diesen AGB. Individuelle Vereinbarungen werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.
§ 2 Leistungsbeschreibung und Leistungsumfang
- Art, Umfang, Dauer, Termine, Ort, Preis und sonstige wesentliche Merkmale der gebuchten Leistung ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, dem Angebot, der Buchungsbestätigung oder dem individuellen Vertrag.
- Dogworkz erbringt Dienstleistungen im Bereich Hundeerziehung, Hundetraining, Beratung und Fortbildung. Die konkrete Trainingsmethode richtet sich nach dem Hund-Mensch-Team, dem Trainingsziel, den örtlichen Gegebenheiten und den sicherheitsrelevanten Umständen.
- Die Leistungen stellen eine fachkundige Anleitung und Unterstützung dar. Sie ersetzen keine tierärztliche, verhaltenstherapeutische, medizinische oder sonstige fachlich erforderliche Behandlung. Bei gesundheitlichen Auffälligkeiten oder entsprechenden Verdachtsmomenten ist vor der Teilnahme eine tierärztliche Abklärung einzuholen.
- Ein bestimmter Trainingserfolg wird nicht geschuldet. Der Erfolg hängt insbesondere von der individuellen Veranlagung und Vorgeschichte des Hundes, der Regelmäßigkeit des Übens, der Umsetzung der Empfehlungen sowie den äußeren Lebensumständen ab.
§ 3 Vertragsschluss
- Ein Vertrag kommt zustande, wenn Dogworkz die Anmeldung, Buchung oder Bestellung des Kunden ausdrücklich bestätigt oder die vereinbarte Leistung mit Zustimmung des Kunden erbringt. Die Bestätigung kann in Textform, insbesondere per E-Mail, erfolgen.
- Bei einer telefonischen Terminvereinbarung kommt der Vertrag durch die beiderseitige Einigung über Leistung, Termin und Vergütung zustande. Dogworkz kann die Vereinbarung anschließend in Textform bestätigen.
- Das Ausfüllen eines Fragebogens dient grundsätzlich der Vorbereitung und Einschätzung des Hundes. Es ersetzt die ausdrückliche Buchung einer kostenpflichtigen Leistung nicht, sofern sich aus dem Fragebogen oder der begleitenden Erklärung nicht eindeutig etwas anderes ergibt.
- Bei Online-Buchungen werden die einzelnen technischen Schritte des Vertragsschlusses im Buchungssystem dargestellt. Vor Abgabe der Bestellung kann der Kunde Eingabefehler erkennen und berichtigen. Die Bestellung erfolgt erst durch Betätigung einer eindeutig zahlungspflichtig beschrifteten Schaltfläche. Der Vertragstext wird dem Kunden nach Vertragsschluss auf einem dauerhaften Datenträger, regelmäßig per E-Mail, zur Verfügung gestellt.
- Bei Hundetrainerausbildungen und Coaching-Paketen erfolgt die Anmeldung grundsätzlich in Textform. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Dogworkz und der Buchungsbestätigung zustande, sofern im individuellen Vertrag nichts Abweichendes geregelt ist.
- Dogworkz ist berechtigt, eine Anmeldung abzulehnen, wenn die angebotene Leistung nicht verfügbar ist, die erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind oder berechtigte Sicherheits- oder Kapazitätsgründe entgegenstehen. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall für nicht erbrachte Leistungen unverzüglich erstattet.
§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
- Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise. Gegenüber Verbrauchern verstehen sich Preisangaben als Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuer anfällt. Gegenüber Unternehmern werden Netto- und Umsatzsteuerbeträge entsprechend ausgewiesen.
- Die Vergütung wird mit Vertragsschluss beziehungsweise nach Maßgabe der Rechnung fällig. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb der dort angegebenen Frist zu bezahlen. Fehlt eine Zahlungsfrist, ist die Vergütung sofort nach Rechnungserhalt fällig.
- Die Zahlung erfolgt per Überweisung, bar oder über die im jeweiligen Buchungsprozess angebotenen Zahlungsmittel. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn Dogworkz über den Betrag verfügen kann.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Dogworkz ist insbesondere berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen und erforderliche, angemessene Kosten der Rechtsverfolgung zu verlangen.
- Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenforderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nicht für Gegenforderungen, die aus demselben Vertragsverhältnis stammen.
§ 5 Voraussetzungen der Teilnahme und Mitwirkungspflichten
- Der Kunde beziehungsweise Hundeführer hat Dogworkz vor Beginn der Leistung vollständig und wahrheitsgemäß über alle für das Training erheblichen Umstände zu informieren. Dazu gehören insbesondere:
- gesundheitliche Einschränkungen, Schmerzen oder Erkrankungen des Hundes,
- ansteckende Krankheiten oder entsprechende Verdachtsmomente,
- Läufigkeit,
- Beißvorfälle, Beschädigungs- oder Jagdverhalten,
- bekannte Ängste, Aggressionen, Unverträglichkeiten und Auslöser,
- relevante Medikamente sowie besondere Haltungs- oder Sicherheitsanforderungen.
- Der Hundeführer ist verpflichtet, den Hund während der gesamten Teilnahme sicher zu führen, die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten und die Anweisungen der Trainerinnen und Trainer zu befolgen. Der Hund ist mit einer für ihn geeigneten und sicheren Ausrüstung zu führen.
- Hunde mit ansteckenden Erkrankungen, akuten Schmerzen oder sonstigen Umständen, durch die eine Gefährdung des Hundes, anderer Personen oder Tiere zu erwarten ist, dürfen nicht an Gruppenveranstaltungen teilnehmen. Dogworkz ist berechtigt, eine Teilnahme bis zur Klärung der Situation abzulehnen oder geeignete Auflagen zu erteilen.
- Läufige Hündinnen dürfen an gemischten Gruppen grundsätzlich nur nach vorheriger Absprache teilnehmen. Die Entscheidung berücksichtigt die Sicherheit und Belastung der beteiligten Hunde. Für Einzeltraining können abweichende Vereinbarungen getroffen werden.
- Der Hundeführer hat dafür zu sorgen, dass auch von ihm mitgebrachte Begleitpersonen die Sicherheits- und Verhaltensregeln einhalten. Minderjährige dürfen nur im Rahmen der konkreten Vereinbarung und unter angemessener Aufsicht teilnehmen.
- Das Training erfolgt gewaltfrei. Der Einsatz von Hilfsmitteln oder Maßnahmen, die dem Hund Schmerzen, Leiden oder erhebliche Angst zufügen, ist untersagt. Dogworkz kann Personen, die gegen diese Vorgabe oder gegen Sicherheitsanweisungen verstoßen, nach vorheriger Abmahnung oder bei schwerwiegenden Verstößen sofort von der weiteren Teilnahme ausschließen. Gesetzliche Ansprüche und die Abrechnung bereits erbrachter Leistungen bleiben unberührt.
§ 6 Gruppenkurse und feste Trainingstermine
- Bei Kursen mit festen Terminen ist die Teilnahme an den in der Buchungsbestätigung genannten Terminen geschuldet. Eine einzelne Unterrichtseinheit dauert grundsätzlich 45 bis 60 Minuten, sofern in der Leistungsbeschreibung nichts Abweichendes angegeben ist.
- Kann der Kunde einen festen Termin nicht wahrnehmen, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine Nachholstunde, Ersatzleistung oder Erstattung. Gesetzliche Rechte, insbesondere ein bestehendes Widerrufsrecht, Rechte wegen einer von Dogworkz zu vertretenden Pflichtverletzung sowie individuell vereinbarte Ersatztermine, bleiben unberührt.
- Verspätungen des Kunden verkürzen die verbleibende Unterrichtszeit grundsätzlich. Eine Minderung der Vergütung tritt dadurch nicht ein, es sei denn, Dogworkz hat die Verspätung zu vertreten.
- Dogworkz kann die Zusammensetzung einer Gruppe aus fachlichen oder sicherheitsbezogenen Gründen ändern, sofern die gebuchte Leistung dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Ein Anspruch auf Training durch eine bestimmte Person besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
- Wird ein Kurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl, wegen einer von Dogworkz zu vertretenden dauerhaften Verhinderung oder aus einem sonstigen von Dogworkz zu vertretenden Grund abgesagt, kann Dogworkz einen zumutbaren Ersatztermin oder eine gleichwertige Ersatzleistung anbieten. Nimmt der Kunde die Ersatzleistung nicht an oder ist sie nicht zumutbar, werden bereits gezahlte Entgelte für nicht erbrachte Leistungen erstattet.
§ 7 Einzeltermine, Einzelstunden und Trainingspakete
- Einzeltermine finden nach Vereinbarung und Verfügbarkeit statt. Ein Termin gilt als verbindlich vereinbart, sobald Dogworkz und der Kunde sich über Termin und Leistung geeinigt haben.
- Eine Absage oder Verlegung durch den Kunden muss spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin in Textform, telefonisch oder über das von Dogworkz hierfür vorgesehene Buchungssystem erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang der Absage bei Dogworkz.
- Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen kann Dogworkz die vereinbarte Vergütung als pauschalierten Ausgleich verlangen, soweit der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dogworkz bleibt der Nachweis eines höheren konkreten Schadens vorbehalten. Ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Verwertung des Termins werden angerechnet.
- Die Regelung in Absatz 3 gilt nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Insbesondere bleiben die gesetzlichen Regelungen über die Unmöglichkeit der Leistung und die Vergütung bei Annahmeverzug unberührt.
- Trainingspakete und Mehrfachkarten sind personenbezogene und hundebezogene Guthaben. Sie gelten ausschließlich für das bei der Buchung bezeichnete Mensch-Hund-Team. Eine Übertragung auf andere Personen oder Hunde ist nur mit vorheriger Zustimmung von Dogworkz möglich.
- Das Guthaben eines Trainingspakets ist ab Rechnungsdatum zwölf Monate gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit nicht in Anspruch genommene Einheiten verfallen, soweit keine zwingenden gesetzlichen Ansprüche oder von Dogworkz zu vertretenden Gründe entgegenstehen. Eine Auszahlung des Guthabens ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Bei nachgewiesener längerer Erkrankung des Hundes oder Hundeführers kann Dogworkz die Gültigkeit im Einzelfall verlängern. Ein Anspruch auf Verlängerung besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder zwingende gesetzliche Vorschriften dies vorsehen.
- In begründeten Einzelfällen kann Dogworkz aus Kulanz von den vorgenannten Regelungen abweichen. Eine Kulanzentscheidung begründet keinen Anspruch auf Gleichbehandlung in künftigen Fällen.
§ 8 Monats- und Jahresabonnements
- Inhalt, Umfang, regelmäßige Termine, Preis und Beginn des Abonnements ergeben sich aus der jeweiligen Buchungsbestätigung beziehungsweise dem individuellen Vertrag.
- Ein Monatsabonnement hat, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, eine anfängliche Mindestlaufzeit von drei Monaten. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit läuft es auf unbestimmte Zeit weiter und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
- Ein Jahresabonnement hat, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, eine anfängliche Laufzeit von zwölf Monaten. Nach Ablauf dieser Laufzeit verlängert es sich um weitere zwölf Monate.
- Die Kündigung kann in Textform, insbesondere per E-Mail, erklärt werden. Soweit gesetzlich erforderlich, stellt Dogworkz für online geschlossene Dauerschuldverhältnisse eine elektronische Kündigungsmöglichkeit bereit.
- Die monatliche Abonnementvergütung ist auch dann zu zahlen, wenn der Kunde einzelne Termine nicht wahrnimmt. Ein Anspruch auf Nachholung, Gutschrift oder Erstattung besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist oder Dogworkz die Leistung nicht vertragsgemäß anbietet.
- Gesetzliche Rechte zur Kündigung aus wichtigem Grund bleiben für beide Seiten unberührt. Ein wichtiger Grund kann für Dogworkz insbesondere vorliegen, wenn der Kunde trotz angemessener Fristsetzung mit fälligen Zahlungen in erheblichem Umfang in Verzug bleibt, den Trainingsbetrieb erheblich stört, Sicherheitsanweisungen wiederholt missachtet, den Hund oder andere Personen wiederholt gefährdet oder wesentliche Angaben zum Hund vorsätzlich oder grob fahrlässig falsch gemacht hat.
- Kündigt Dogworkz aus einem von Dogworkz zu vertretenden Grund oder wegen nicht erreichter Mindestteilnehmerzahl, werden Vorauszahlungen für nach dem Beendigungszeitpunkt nicht erbrachte Leistungen erstattet. Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund, den der Kunde zu vertreten hat, gelten die gesetzlichen Regelungen; bereits erbrachte Leistungen und nachweislich nicht ersparte Aufwendungen können abgerechnet werden.
§ 9 Ausfall und Verlegung von Leistungen durch Dogworkz
- Muss ein Termin wegen Erkrankung, Urlaub, Fortbildung, organisatorischer Gründe oder anderer von Dogworkz zu vertretender Umstände ausfallen, bietet Dogworkz grundsätzlich einen Ersatztermin oder eine gleichwertige Ersatzleistung an.
- Wird ein Ersatztermin angeboten und ist dieser für den Kunden zumutbar, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Auszahlung der einzelnen ausgefallenen Stunde. Ist weder ein zumutbarer Ersatztermin noch eine gleichwertige Ersatzleistung möglich, wird das Entgelt für die nicht erbrachte Leistung erstattet oder gutgeschrieben.
- Für Abonnements können in der Leistungsbeschreibung planmäßige Schließ- oder Ausfallzeiten ausdrücklich vorgesehen werden. Solche Zeiträume müssen dem Kunden vor Vertragsschluss transparent mitgeteilt werden.
- Die Schließzeiten von Dogworkz werden, soweit planbar, rechtzeitig über die Website, im Buchungssystem oder auf anderem geeigneten Weg bekannt gegeben.
§ 10 Seminare, Vorträge und Sonderveranstaltungen
- Für Seminare, Vorträge und Sonderveranstaltungen gelten die in der jeweiligen Ausschreibung genannten Termine, Teilnahmevoraussetzungen und Preise.
- Gesetzliche Widerrufsrechte bleiben unberührt. Soweit kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht oder dieses wirksam abgelaufen ist, kann der Kunde die Teilnahme bis zum Beginn der Veranstaltung nach Maßgabe der folgenden Regelungen stornieren:
- bei einem Rücktritt mehr als sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 10 % der vereinbarten Teilnahmegebühr;
- bei einem Rücktritt mehr als zwei und höchstens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der vereinbarten Teilnahmegebühr;
- bei einem Rücktritt zwei Wochen oder weniger vor Veranstaltungsbeginn sowie nach Beginn der Veranstaltung: 100 % der vereinbarten Teilnahmegebühr.
- Der Kunde darf nach vorheriger Mitteilung einen geeigneten Ersatzteilnehmer benennen. Nimmt Dogworkz den Ersatzteilnehmer an und wird die Teilnahmegebühr vollständig gezahlt, entfällt die Stornopauschale für den ursprünglich angemeldeten Teilnehmer. Bereits entstandene, nicht ersparte Aufwendungen können nur verlangt werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
- Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dogworkz bleibt der Nachweis eines höheren konkreten Schadens vorbehalten. Ersparte Aufwendungen und anderweitige Verwertung werden angerechnet.
- Stornierungen müssen in Textform, insbesondere per E-Mail an [office@dogworkz.de](mailto:office@dogworkz.de), erklärt werden. Maßgeblich ist der Zugang bei Dogworkz.
- Muss Dogworkz eine Veranstaltung absagen oder auf einen anderen Termin verlegen und kann der Kunde an dem Ersatztermin nicht teilnehmen, werden Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsregelungen.
§ 11 Hundetrainerausbildung und Coaching
- Gegenstand des Vertrags ist die in der Anmeldung oder im individuellen Vertrag gebuchte Hundetrainerausbildung beziehungsweise das gebuchte Coaching-Paket. Inhalte, Umfang, Termine, Ausbildungsform, Prüfungen oder Teilnahmebescheinigungen ergeben sich aus der jeweiligen Ausschreibung und Buchungsbestätigung.
- Die Ausbildung vermittelt theoretische und praktische Kenntnisse. Ein Anspruch auf eine bestimmte berufliche, gewerbliche oder wirtschaftliche Verwertbarkeit oder auf das Bestehen einer Prüfung besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
- Die Teilnahme an praktischen Coachings und Übungen erfolgt unter Beachtung der Sicherheitsanweisungen und im Rahmen der eigenen gesundheitlichen Möglichkeiten. Der Kunde hat Dogworkz vor Beginn über relevante gesundheitliche Einschränkungen zu informieren.
- Gesetzliche Widerrufsrechte bleiben unberührt. Eine Kündigung oder Stornierung nach Ablauf eines bestehenden Widerrufsrechts richtet sich nach dem individuellen Ausbildungsvertrag. Fehlt dort eine besondere Regelung, gilt:
- Vor Beginn der Ausbildung kann Dogworkz eine angemessene Stornopauschale verlangen, sofern diese in der Buchungsbestätigung ausgewiesen wurde; dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren oder fehlenden Schadens vorbehalten.
- Nach Beginn der Ausbildung sind bereits erbrachte Leistungen sowie die Vergütung für verbindlich reservierte und nicht anderweitig nutzbare Ausbildungsleistungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu vergüten. Ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Verwertung werden angerechnet.
- Kündigungen und Rücktritte müssen in Textform an Dogworkz GmbH, Im Fuchsbau 15, 16547 Birkenwerder, oder an [office@dogworkz.de](mailto:office@dogworkz.de) gerichtet werden. Maßgeblich ist der Zugang.
§ 12 Höhere Gewalt und alternative Leistungserbringung
- Ereignisse höherer Gewalt und sonstige unvorhersehbare, von Dogworkz nicht zu vertretende Umstände, insbesondere behördliche Maßnahmen, Naturereignisse, Streiks, erhebliche Betriebsstörungen oder Erkrankungen, können die Leistungserbringung vorübergehend beeinträchtigen oder unmöglich machen.
- Ist die Durchführung vor Ort vorübergehend nicht möglich, kann Dogworkz eine inhaltlich und technisch zumutbare Online-Leistung oder einen Ersatztermin anbieten. Die Online-Leistung muss sich nach Möglichkeit am gebuchten Leistungszweck orientieren.
- Der Kunde bleibt zur Zahlung verpflichtet, soweit Dogworkz die vereinbarte Leistung oder eine zumutbare, gleichwertige Ersatzleistung tatsächlich anbietet oder erbringt. Wird keine zumutbare Leistung erbracht, gelten die gesetzlichen Regeln; insbesondere werden Entgelte für endgültig nicht erbrachte Leistungen nicht geschuldet beziehungsweise erstattet.
- Ist die Fortsetzung des Vertrags für eine Vertragspartei wegen der Dauer oder der Auswirkungen des Ereignisses unzumutbar, bleiben die gesetzlichen Rechte zur Kündigung oder zur Vertragsanpassung unberührt.
§ 13 Haftung von Dogworkz
- Dogworkz haftet unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Dogworkz, gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Dogworkz nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
- Im Übrigen ist die Haftung von Dogworkz für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.
- Dogworkz haftet nicht für Schäden, die ausschließlich durch das Verhalten des Kunden, des Hundeführers, einer Begleitperson oder eines teilnehmenden Hundes verursacht wurden. Dies gilt nicht, wenn und soweit Dogworkz den Schaden durch eine eigene Pflichtverletzung verursacht oder mitverursacht hat.
- Der Kunde beziehungsweise Hundeführer trägt die Verantwortung für den von ihm geführten Hund und haftet für Schäden, die er oder sein Hund nach den gesetzlichen Vorschriften verursachen. Er hat Begleitpersonen über die in diesen AGB geregelten Sicherheits- und Verantwortungsbereiche zu informieren.
- Die Teilnahme an praktischen Übungen erfolgt unter Beachtung der Anweisungen von Dogworkz und der eigenen Sorgfaltspflichten. Ein allgemeiner Ausschluss sämtlicher Haftung von Dogworkz wird mit dieser Regelung nicht vereinbart.
§ 14 Maulkorbberatung, Anpassung und Maulkorbgebrauch
- Im Rahmen der Maulkorbberatung kann Dogworkz einen Maulkorb nach den Angaben des Kunden und den bei der Beratung erkennbaren Umständen auswählen, anpassen, verändern oder bearbeiten.
- Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass jede Anpassung die ursprünglichen Eigenschaften eines Maulkorbs verändern kann. Die dauerhafte Passform und Eignung hängen unter anderem von Wachstum, Gewichts- und Fellveränderungen, gesundheitlichen Veränderungen, Verschleiß, Materialermüdung und der konkreten Nutzung ab.
- Nach Übergabe obliegt dem Kunden die regelmäßige Kontrolle von Sitz, Passform, Zustand, Belüftung und Verkehrssicherheit. Der Maulkorb darf nur verwendet werden, wenn er für den Hund geeignet ist und keine vermeidbaren Beeinträchtigungen verursacht. Der Hund darf mit einem Maulkorb nicht unbeaufsichtigt in einer Weise zurückgelassen werden, die zu einer Gefahr für ihn führen kann.
- Dogworkz haftet nicht für Schäden, Folgeschäden, Verletzungen oder sonstige Beeinträchtigungen, die auf eine nachträgliche Veränderung, unsachgemäße Nutzung, natürlichen Verschleiß, Materialermüdung, Beschädigung durch den Hund, falsche Lagerung oder eine Veränderung des Hundes zurückzuführen sind. Dies gilt nur, soweit Dogworkz den jeweiligen Schaden nicht zu vertreten hat und gesetzlich zulässig ist.
- Soweit Dogworkz einen Maulkorb verkauft, bleiben die gesetzlichen Mängelrechte unberührt. Sie bestehen insbesondere nicht für Mängel, die erst durch eine vom Kunden veranlasste oder selbst vorgenommene Veränderung, unsachgemäße Nutzung oder natürlichen Verschleiß entstanden sind.
- Die Haftungsregelungen in § 13 bleiben unberührt.
§ 15 Beanstandungen und Mitwirkung bei Leistungsstörungen
- Der Kunde soll erkennbare Beanstandungen möglichst unverzüglich gegenüber Dogworkz mitteilen, damit eine Prüfung und gegebenenfalls Abhilfe erfolgen kann.
- Eine verspätete Mitteilung führt nicht automatisch zum Ausschluss gesetzlicher Ansprüche. Gesetzliche Pflichten zur Schadensminderung und zur Mitwirkung bleiben unberührt.
- Der Kunde ist verpflichtet, zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, um Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Dogworkz erhält Gelegenheit, eine berechtigte Leistungsstörung innerhalb angemessener Zeit zu prüfen und – soweit möglich – zu beheben.
§ 16 Bild-, Video- und Tonaufnahmen
- Bild-, Video- oder Tonaufnahmen, auf denen Kunden oder Begleitpersonen identifizierbar sind, werden zu Werbe-, Ausbildungs- oder Dokumentationszwecken nur aufgrund einer gesonderten, freiwilligen Einwilligung angefertigt und verwendet.
- Die Einwilligung wird nicht zum Bestandteil des Vertrags über die Trainings- oder Ausbildungsleistung gemacht. Die Verweigerung oder der Widerruf der Einwilligung hat keine Nachteile für die Teilnahme, sofern eine Teilnahme ohne Aufnahme organisatorisch und sicher möglich ist.
- Eine erteilte Einwilligung kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Einwilligung und den Datenschutzhinweisen.
- Für Aufnahmen von Minderjährigen ist die erforderliche Einwilligung der gesetzlichen Vertreter einzuholen.
§ 17 Datenschutz
Dogworkz verarbeitet personenbezogene Daten zur Anbahnung, Durchführung und Abrechnung des Vertrags sowie im Rahmen gesetzlicher Pflichten. Einzelheiten, insbesondere zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Speicherdauer und Betroffenenrechten, ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von Dogworkz. Diese AGB ersetzen die Datenschutzerklärung nicht.
§ 18 Widerrufsrecht von Verbrauchern
- Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit kein gesetzlicher Ausschluss greift. Die jeweils einschlägige Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular werden dem Verbraucher vor beziehungsweise spätestens bei Vertragsschluss in der gesetzlich vorgeschriebenen Form zur Verfügung gestellt.
- Bei Dienstleistungen, die im Bereich einer Freizeitbetätigung erbracht werden und für deren Erbringung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist, besteht nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften kein Widerrufsrecht. Ob diese Ausnahme auf die jeweilige Leistung Anwendung findet, wird im konkreten Angebot beziehungsweise in der Buchungsbestätigung ausgewiesen.
- Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass Dogworkz vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnt, wird der Verbraucher vor Abgabe seiner Erklärung über die gesetzlichen Folgen informiert. Bei einem wirksamen Widerruf ist dann grundsätzlich Wertersatz für den bis zum Widerruf erbrachten Anteil der Dienstleistung zu leisten. Das Widerrufsrecht erlischt bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
§ 19 Kein bestimmter Trainingserfolg
Dogworkz schuldet die vereinbarte fachkundige Durchführung der jeweiligen Leistung, nicht jedoch das Erreichen eines bestimmten Verhaltens- oder Prüfungsergebnisses. Die Umsetzung der Trainingsinhalte außerhalb der Termine liegt in der Verantwortung des Kunden beziehungsweise Hundeführers.
§ 20 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
- Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Eine Vereinbarung des Gerichtsstands zulasten eines Verbrauchers wird nicht getroffen.
- Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz von Dogworkz in Birkenwerder beziehungsweise das örtlich zuständige Gericht im Gerichtsbezirk Oranienburg zuständig. Dogworkz bleibt berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
§ 21 Schlussbestimmungen
- Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, gelten im Übrigen die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
- Es gilt jeweils die bei Vertragsschluss wirksam einbezogene Fassung dieser AGB. Änderungen für bestehende Dauerschuldverhältnisse werden dem Kunden in Textform mitgeteilt und gelten nur, soweit sie rechtlich zulässig und wirksam vereinbart sind.












